BVfK-Wochenendticker 20. November 2016

 

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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BVfK-Mitgliederversammlung 19.11.2016:

 

BVfK-Vorstand gestärkt: 100% sprechen ihr Vertrauen aus. 

 

Für konsequenten Qualitätsanspruch - gegen eine Aufweichung der Seriositätskriterien.

 

Unverändert gegen unseriöse Geschäftspraktiken!

 

Paragrafen-Schwergewicht: Autorechtspäpste überreichen 2,1 kg Autokaufrecht.

 

Hyundai Update: Irreführende Informationen und Empfehlungen.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:  Augen auf beim Fahrzeugankauf!

 

31. Dezember - VERJÄHRUNG 2013 DROHT!

 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

die Gründung des BVfK war Folge einer Vielzahl unerfreulicher Erlebnisse, die nicht nur ich als Gebrauchtwagenhändler erleiden musste. Gemeinsam mit 9 weiteren Gründern suchten wir daher nicht eine Spielwiese für wichtigtuerisches Geplänkel, sondern hatten die feste Absicht, die Rahmenbedingungen für den freien Kfz-Handel positiv zu verändern und zu stabilisieren. Das alles mündete in einem Auftrag, den uns Jahr für Jahr immer mehr Autohändler erteilen:

Tut Gutes für unseren Autohandel!

Früh war uns klar: Wenn wir überhaupt gehört und ernst genommen werden wollen, müssen wir unserer Branche erst einmal selbst den Spiegel vorhalten. Das schlechte Image war und ist vielfach begründet und mit Lippenbekenntnis alleine kommt man nicht weiter. 

Vertrauen verdienen

war daher fortan das Motto, mit dem wir den Anspruch an den Verband und seine Mitglieder in mehrfacher Hinsicht definierten und propagierten.

Das Verdienen fällt einem bekanntermaßen nicht in den Schoß und bedeutet im Zusammenhang mit dem erfreulicherweise oft zunächst geschenkten Vertrauen, dass man sich dies dann auch hart erarbeiten muss.

Dies erfordert dann wiederum neben Korrektheit, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit die Einhaltung anderer Werte, denn Vertrauen ist leicht verspielt.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ich als Zugezogener erfahren musste, dass man im Rheinland Ehrlichkeit erstaunlicherweise sogar steigern kann ("ganz ehrlich sein"), gefällt mir der Begriff Redlichkeit eigentlich besser.

Einen weiteren wichtigen Anspruch stellen wir immer wieder an diejenigen, die öffentlich und vorurteilsbehaftet über den Kfz-Handel herziehen und seinen Ruf pauschal zum Nachteil aller schädigen:

Fairness!

 "Sie sind ein Betrüger!" mit dieser Begrüßung stürmte ein aufgebrachter Kunde eines blitzsauberen 5er BMW der Baureihe E34 in meinen Verkaufspavillon, während ich gerade eine Interessentin für ein E36-Cabriolet beriet. Es dauerte schon etwas länger, bis sich die Aufregung gelegt hatte und sich schließlich herausstellte, dass es sich bei dem, beim Anheben des Kofferraumteppichs sichtbaren, von innen auf dem Bodenblech serienmäßig aufgeklebten und werksseitig mitlackierten Auspuff-Hitzeschutz nicht um einen Hinweis auf einen schlecht reparierten Unfallschaden handelte.

Es ist mir zwar trotz allem noch gelungen, der Dame das Cabrio zu verkaufen, dennoch wollte ich solche Situationen nicht länger ertragen.

Und tatsächlich funktioniert es: Mit der Gründung und dem Aufbau des BVfK gelang es mir, Vertrauen zu verdienen und Fairness zu erfahren, wenn mal etwas nicht auf Anhieb verständlich oder plausibel scheint.

Im Laufe der Jahre haben circa 1500 Händler den Aufnahmeantrag des BVfK unterschrieben und damit verbindlich eine Satzung anerkannt, in der unter anderem auch die Vergütung des Vorstands geregelt ist. Ich hatte mir so viel Vertrauen verdient und die Zufriedenheit der Mitglieder mit den Leistungen des BVfK war immer so groß, dass sich niemand veranlasst sah, Details zu hinterfragen. Dies lag vielleicht auch daran, dass jeden Tag an vielen Stellen bewiesen wird, dass der BVfK-Vorstand grundsätzlich keiner kritischen Frage aus dem Weg geht. 

Nun häuften sich plötzlich in kürzester Zeit kritische Fragen zum Verband und dem diesen begleitenden Unternehmenskonstrukt. Leider haben uns diese Fragen immer nur auf Umwegen und nie direkt erreicht. Doch es waren nicht nur kritische Fragen, die mit aggressiver Intensität in den Mitgliederkreis herein getragen wurden, sondern auch eine Vielzahl von Unwahrheiten, Verleumdungen und falschen Rückschlüssen.

Fair war das nicht. Redlich schon gar nicht.

Um all dies nun zu klären, hatten wir zur gestrigen Mitgliederversammlung eingeladen. 

Nachdem ein geordneter Ablauf unter genauer Berücksichtigung aller vereinsrechtlichen Erfordernisse sichergestellt war, konnte endlich über sämtliche Fragen offen diskutiert werden. Der Vorstand legte umfangreich Rechenschaft über die wirtschaftlichen Verhältnisse und Verbindungen von Verband und GmbH dar und konnte jegliche Zweifel, Verdächtigung und Unterstellung auch im Zusammenhang mit der GERMANCARS AG ausräumen. 

Die zahlreich erschienenen Mitglieder sprachen dem Vorstand mit 100% aller anwesenden und durch Vollmacht vertretenen Stimmen ihr Vertrauen aus. 

Ebenso eindeutig fiel das Votum der Mitgliederversammlung für die Beibehaltung des konsequenten Qualitätsanspruchs und gegen eine Aufweichung der Seriositätskriterien des BVfK aus.

Der Vorstand soll weiterhin konsequent gegen unseriöse Geschäftspraktiken, gegebenenfalls auch gegen eigene Mitglieder vorgehen! lautete der dementsprechend erneuerte Auftrag an den BVfK-Vorstand. 

Der Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass der Versammlung trotz großer Teilnehmerzahl die notwendige Anzahl von Mitgliedern fehlte, um rechtswirksam beschlussfähig zu sein.

Wenngleich man natürlich eine Hochrechnung wagen könnte, wie denn die Abstimmungen verlaufen wären, wenn erforderlicherweise doppelt so viele Mitglieder abgestimmt hätten, wirft dies die Frage auf, wie man gerade in wichtigen Fragen den Mehrheitswillen der Mitgliedergemeinschaft am Ende auch repräsentativ zum Ausdruck bringen kann und so verhindert, dass organisierte und verabredete Minderheiten Beschlüsse herbeiführen, welche am Ende dem Verband schaden. Wir müssten uns dann nämlich, wie derzeit die Engländer fragen, warum sich in einer Demokratie negative Dinge gegen die Mehrheit der Bevölkerung entwickeln.

Da wir niemanden zu seinem Glück und schon gar nicht zur Mitgliederversammlung tragen können, haben wir bereits gestern begonnen, technische Möglichkeiten zur Teilnahme und Abstimmung vom heimischen Sofa aus zu prüfen.

Dies alles, um mit nunmehr wieder gestärktem Vertrauen, für das ich mich bei allen sehr bedanke, die noch bessere Realisierung Ihres Auftrages und unseres großen Ziels in Angriff zu nehmen:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

In diesem Sinne mit unverändert großer Tatkraft

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an vorstand@bvfk.de

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Stefan Obert, Moritz Groß, Dr. Christoph Eggert, Anna Orlowski, Dr. Kurt Reinking (Bild oben v.l.n.r.)

Paragrafen-Schwergewicht: Autorechtspäpste übergeben 2,1 kg Autokaufrecht.

Frisch geduckt und handsigniert durfte das BVfK-Juristenteam die neueste und inzwischen 13. Auflage des "Reinking/Eggert DER AUTOKAUF" beim Dinner im Anschluß an die Mitgliederversammlung in Empfang nehmen. Man war sich einig: BVfK und die maßgebliche Autorechtsliteratur befruchten sich gegenseitig zum Wohle eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Handel und Kundschaft. Der BVfK-Vorstand dankte den Autoren für die jahrelange freundschaftlich-fördernde Unterstützung und Zusammenarbeit..

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Hyundai Update: Irreführende Informationen und Empfehlungen. 

Die mit Fug und Recht als Skandal zu bezeichnende Abmahnwelle des koreanischen Autoherstellers könnte sich in einer Endphase befinden, wenn Besonnenheit und kompetenter juristischer Rat Eingang in die strategischen Überlegungen der betroffenen Kfz-Händler finden würden.

Dem dient es wohl eher nicht, wenn von der Unterzeichnung von nach Auffassung der BVfK-Markenrechtsexperten durchaus zu empfehlenden Unterlassungsverpflichtungserklärungen pauschal abgeraten wird, ohne dies konkret zu begründen.

Ebenso wenig ist es nicht zweckdienlich, unrichtigerweise zu behaupten, dass alle aus dem Nicht-EWR-Raum eingeführten Fahrzeuge gegen das Markenrecht verstoßen.

Ob und in welchem Umfang darüber hinaus zwischen den Händlern in einer Lieferkette Schadensersatzansprüche bestehen, kann ebenfalls nicht pauschal bewertet werden. 

Die BVfK-Juristen klammern diese Frage bei der Beratung ihrer Mitglieder ausdrücklich nicht aus, halten es jedoch derzeit nicht für opportun, sie aktuell in den Vordergrund zu stellen und vordringlich zu klären. 

Bei der Klärung der vielseitigen unterschiedlichen Vertragsbeziehungen kommt es zunächst einmal darauf an, die Hauptprobleme schnell und unter Vermeidung unnötiger Kosten zu lösen. Wenn das gelungen ist, kann man sich immer noch in Ruhe den nachfolgenden Rechtsfragen und Ansprüchen widmen, ohne in einer Phase, in der Zusammenhalt und Solidarität gefordert sind, Unfrieden zwischen den Händlern zu stiften, der in erster Linie die Anwaltshonorare in die Höhe treibt. 

Nähere Informationen und Einzelfallprüfung: rechtsabteilung@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:  Augen auf beim Fahrzeugankauf!

OLG Saarbrücken setzt gewisse Expertise des gewerblichen Käufers voraus

Die Klägerin - eine Autohändlerin - erwarb von dem Beklagten einen gebrauchten Dacia Sandero, der bei mobile.de als „unfallfrei“ angepriesen worden war. Ein bei der Klägerin nur geringfügig beschäftigter Mitarbeiter ohne weitere Fachkenntnisse holte das Fahrzeug ab. Im Kaufvertrag wurde die Unfallfreiheit ebenfalls eigens festgehalten.

Später stellte sich ein erheblicher und nicht fachgerecht reparierter Unfallschaden im Frontbereich heraus, worauf die Käuferin Rückabwicklung des Kaufvertrags begehrte.

Der Beklagte will von dem Unfallschaden nichts gewusst haben. Im Übrigen sei der Schaden für Fachkundige – und das sei die Klägerin als Kraftfahrzeughändlerin – äußerlich bei einer Sichtprüfung erkennbar gewesen.

Die Klage wurde in erster und zweiter Instanz abgewiesen.

Nach Ansicht des OLG Saarbrücken sind die Gewährleistungsrechte der Klägerin ausgeschlossen, weil sie den Unfallvorschaden hätte erkennen müssen und der Verkäufer die Unfallfreiheit nicht garantiert habe (§ 442 BGB).

Schon der äußere Anschein des Fahrzeugs habe deutliche Hinweise auf einen nicht fachgerecht beseitigten Unfallschaden geliefert. Insbesondere die Spaltmaßverengungen sowie die über das ganze Fahrzeug verteilten Eindellungen und Verformungen hätten ohne Weiteres auffallen und Anlass für kritische Nachfragen zu der angeblichen Unfallfreiheit und ggf. für eine nähere Untersuchung geben müssen. Dass es dem Abholenden an Fachkunde mangelte, um eventuelle Unfallschäden zu erkennen, beträfe ausschließlich die Risikosphäre der Klägerin und sei daher unerheblich. Das kurz nach dem Kauf in Auftrag gegebene Gutachten sei  ein weiteres Indiz dafür, dass sich auch der Geschäftsleitung der Verdacht eines Unfallschadens bereits nach einer Inaugenscheinnahme aufdrängte.

Überdies sieht das OLG Saarbrücken trotz der Bezeichnung als „unfallfrei“ keine Beschaffenheitsgarantie für  die Unfallfreiheit. Da der Beklagte den Wagen selbst erst kurz vorher gekauft habe, habe er erkennbar nicht dafür garantieren können und wollen, dass der Wagen vor seinem Erwerb keinen Unfall gehabt habe. Es sei hier entscheidend zu berücksichtigen, dass eine Beurteilung, ob das Fahrzeug vor seiner Besitzzeit einen Unfall erlitten hatte, dem Beklagten als Privatperson aus eigener Wahrnehmung nicht möglich war. Im Gegensatz dazu verfügte die Klägerin als gewerbliche Händlerin über eine ungleich größere Sachkunde, das Fahrzeug als Unfallfahrzeug zu identifizieren. Sie konnte daher nicht davon ausgehen, dass der Beklagte für die Richtigkeit seiner Erklärung unter allen Umständen garantiemäßig einstehen und gegebenenfalls auch ohne Verschulden auf Schadensersatz haften wolle.

(OLG Saarbrücken - 2 U 54/15).

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung:

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken ist aus zwei Gesichtspunkten interessant:

Zum einen wird wiederum deutlich, dass die Rechtsprechung von einem deutlichen Kenntnisvorsprung des Händlers gegenüber dem Verbraucher ausgeht und dies in solchen Konstellationen stets betont.  Obwohl der Verkäufer die Unfallfreiheit ohne Einschränkungen (z. B. „unfallfrei lt. Vorbesitzer“) erklärte, reichte dies den Richtern für eine Beschaffenheitsgarantie nicht aus. Man muss nicht lange überlegen, wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn die Rollen anders verteilt gewesen wären und ein Verbraucher vom Händler gekauft hätte. 

Zum anderen zeigt das Urteil, dass einem Händler der Verweis auf einen unerfahrenen Mitarbeiter und dessen wenig ausgeprägte Fachkenntnisse nicht hilft. Die Unkenntnis geht zulasten des Händlers. Daher sollten Händler dafür sorgen, in solchen Situationen geeignetes Personal einzusetzen. Andernfalls laufen sie Gefahr, mögliche Ansprüche schon deswegen zu verlieren.

SO

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht


Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ersteinschaetzung-2/

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Hinweis: Das Muster links stammt aus Vorserie. Die gelieferten Schilder enthalten den Text: "Mitglied im Bundesverband freier Kfz-Händler"

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31. Dezember - VERJÄHRUNG DROHT!

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass am 31. Dezember Verjährung für Forderungen aus 2013 droht, wenn nicht zuvor verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen wurden. Prüfen Sie also Ihre OP-Listen und bedienen sich ggf. professioneller Hilfe, gerne auch über die rechtsabteilung@bvfk.de

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